- Agent Provocateur
- Agent pro|vo|ca|teur auch: Agent Pro|vo|ca|teur 〈[aʒã: prɔvokatø:r] m.; - -, -s -s〉 = Lockspitzel [frz., „Unruhestifter“ (in fremdem Auftrag)]
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Agent Pro|vo|ca|teur, Agent pro|vo|ca|teur [a'ʒã: provoka'tø:ɐ̯], der; - -, -s -s [a'ʒã: provoka'tø:ɐ̯] [frz., eigtl. = provozierender Agent]:↑ Agent (1), der verdächtige Personen zu strafbaren Handlungen verleiten od. Zwischenfälle od. kompromittierende Handlungen beim Gegner provozieren soll; Lockspitzel.* * *
Agent provocateur[a'ʒã prɔvɔka'tœːr, französisch] der, - -/-s, -s, Lockspitzel, der sich im Dienst der Polizei oder dritter Personen in das Vertrauen eines Verdächtigen einschleicht und ihn zum Begehen strafbarer Handlungen aufreizt, um ihn als Straftäter zu überführen. Er bleibt straflos, wenn er die Tat bis allenfalls zum Versuch gedeihen lassen wollte, wird aber in der Regel wegen Anstiftung bestraft, wenn er die Beendigung der Tat beabsichtigt hatte. Der Einsatz von Agents provocateurs hat in den letzten Jahren v. a. bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität große praktische Bedeutung gewonnen. Verführt ein Agent provocateur den Täter durch nachhaltige Einwirkung zur Straftat, wird sich hieraus ein Strafmilderungsgrund für den Täter ergeben. (V-Leute)* * *
Agent pro|vo|ca|teur, (auch:) Agent Pro|vo|ca|teur [a'ʒã: provoka'tø:ɐ̯], der; - -, -s -s [a'ʒã: provoka'tø:ɐ̯; frz., eigtl. = provozierender Agent]: ↑Agent (1), der verdächtige Personen zu strafbaren Handlungen verleiten od. Zwischenfälle od. kompromittierende Handlungen beim Gegner provozieren soll; Lockspitzel: ... inszenierte der Agent provocateur Wallraff Verhandlungen zwischen einem echten Leiharbeitervermittler und einem falschen (Spiegel 1, 1986, 35).
Universal-Lexikon. 2012.